BRANDSCHUTZPLANUNG

 

Dr. Hendrik Elsner

Freischaffender Architekt

Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV)

Fachbauleiter Brandschutz (TÜV)

Büro: Uferstrasse 29, 24536 Neumünster, Deutschland

Termine nach Vereinbarung.

Telefon: +49 (0) 4321 - 20 31 982

Mobil: +49 (0) 170 - 95 39 480

Email Adresse: mail(ät)hendrikelsner.de

Webseite: https://hendrikelsner.de

 

 

Ihre Vorteile bei korrekter Brandschutzplanung:

Ist die Immobilie, die Sie beabsichtigen zu erwerben im Einklang mit den brandschutztechnischen Anforderungen die sich aus der Landesbauordnung und ggf. dem Arbeitsschutz ergeben? Oder müssen Sie mit kostspieligen Sanierungsmaßnahmen rechnen?

Sie erwerben ein Bestandsgebäude mit (im besten Fall) genehmigtem Bestand und Nutzung und planen eine Sanierung, Umnutzung oder Erweiterung. Inwieweit nehmen die finanziellen Auswirkungen resultierend aus der Brandschutzplanung Einfluss auf Ihr Budget?

Sie planen einen Neubau und vertrauen einem, beispielsweise, Generalplaner diese Aufgabe an. Hat dieser die Umsetzung des Brandschutzes so geplant und beantragt, dass Sie mit der für Sie günstigsten Kostenvariante rechnen können?

Sie planen mit Ihrem Architekten oder einem Generalunternehmer einen Bau der Gebäudeklasse 4, 5 oder einen Sonderbau. Im Genehmigungsverfahren wird Ihr Brandschutznachweis (Teil der Bauantragsunterlagen) von einem Prüfingenieur für Brandschutz beurteilt welcher vom Bauamt eingesetzt wird. Sie werden mit Nachforderungen belegt. Würden Sie es gerne wollen hier keine kostspieligen Überaschungen zu erleben und im Vorfeld die Planung dahingehend mitsteuern zu können?

Sie wurden von der Unteren Bauaufsicht kontaktiert Ihre Mängel im Brandschutz abzustellen. Wissen Sie welche für Sie die technisch günstigste und richtige Lösung wäre? Können Sie die Angebote von Nachunternehmen beurteilen, einschätzen und vergleichen?

Sie planen einen Umbau und eine Erweiterung. Ist die Maßnahme für Sie antragspflichtig? Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf den genehmigten Brandschutz in Ihrem Bestand?

Eine turnusmäßige Begehung Ihres Gebäudes durch die Feuerwehr ergibt erhebliche Mängel im Brandschutz. Würden Sie gerne bei der sinnvollen und zügigen Abarbeitung der Mängel versierte Beratung und Hilfe erhalten?

Diese und viele weitere Erweggründe sollten Sie davon überzeugen sich von einem Sachverständigem mit Berufshaftpflichtversicherung in den Themen vorbeugender und abwehrender Brandschutz beraten zu lassen. Das spart Geld, schafft Gelassenheit für Ihr Gewissen, Klarheit mit Ihrer Gebäudeversicherung und der Genehmigungsbehörde.

 

Der Brandschutznachweis und das Brandschutzkonzept

Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer regeln die Aspekte des baulichen Brandschutzes. Mit dem sogenannten vorbeugenden Brandschutz wird festgelegt welche Unterlagen, Berechnungen, Dokumente und Nachweise für den Umbau von Bestandsbauten und Neubauten eingereicht werden müssen. Dazu gehören, gemäß Bauvorlagenverordnung, auch die notwendigen Beschreibungen zum baulichen Brandschutz. Diese Angaben sind fast immer anzugeben; egal ob es sich um die Gebäudeklasse 1 - 5 oder Sonderbauten handelt. Es ist demnach für alle Planer grundsätzlich ratsam bereits in der Vorplanungsphase über fundiertes Brandschutzwissen zu verfügen. Falls dies nicht vorliegt oder Unsicherheiten bestehen, stehen wir für die notwendigen Beratungsleistungen zur Verfügung.

Besonders bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss zum Bauantrag ein umfassender Nachweis erstellt werden welcher meistens von einem bestellten Prüfingenieur/in oder vom Prüfer/in des genehmigenden Kreises abgenommen wird wenn der Kreis (Bauaufsichtsbehörde) keinen eigenen Brandschutzbeauftragten hat. Die Aufstellung und Behandlung von Brandschutznachweisen ist in Schleswig-Holstein geregelt im §66 (Bautechnische Nachweise) der geltenden Landesbauordnung.

Der Brandschutznachweis bezieht sich auf den Abgleich der Forderungen zum Brandschutz aus der geltenden Landesbauordnung. Von einem Brandschutzkonzept spricht man dann, wenn private oder wirtschaftliche Interessen in den Objektschutz einfließen, wie zum Beispiel VDS Richtlinien aber auch wenn die vorgegebenen Schutzziele der LBO sich nicht am Gebäude (Bestand oder historisch) durchsetzen lassen. In diesem Fall entwirft der Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz eine Liste von Kompensationsmaßnahmen für fehlende Sicherheitsaspekte die dann mit der Bauaufsichtsbehörde, dem/der Prüfer/in und der Feuerwehr abgestimmt werden müssen. Der abgestimmte Brandschutznachweis ist dann Bestandteil der Baugenehmigung. Bei Sonderbauten ist die Einhaltung des Brandschutznachweises Bestandteil von turnusmäßigen Überprüfungen (Brandschauen).

Notwendige Aspekte des Brandschutznachweises/konzeptes:

Einteilung der zu bewertenden Gebäude in Gebäudeklassen (eventuelle Zuordnung zu Sonderbaurichtlinien)

Bewertung von Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

Bewertung von Abstandsflächen, Abständen von Gebäuden zueinander

Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauteilen

Bewertung von tragenden Wänden und Stützen

Bewertung von Außenwänden

Bewertung von Trennwänden

Bewertung von Brandwänden

Bewertung von Decken

Bewertung von Dächern

Bewertung des ersten und zweiten Rettungswegs

Bewertung von Gebäude- und Außentreppen

Bewertung und Festlegung von Notwendigen Treppenräumen

Bewertung und Festlegung von Notwendigen Fluren

Bewertung von Fenstern, Türen und sonstigen Öffnungen

Bewertung von Aufzügen

Bewertung von Leitungsanlagen, Installationsschächten und -kanälen

Bewertung von Lüftungsanlagen

Bewertung von Blitzschutz

Beschreibung der Technischen Gebäudeausrüstung

Bewertung zu Brandmeldeanlagen/Alarmierungsanlagen

Bewertung zu automatischen Löschanlagen

Bewertung der Entrauchung

Bewertung der Sicherheitsbeleuchtung

Bewertung der Sicherheitskennzeichnung

Bewertung der Sicherheitsstromversorgung

Bewertungung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen

Festlegung der Ausstattung mit Feuerlöschern

Bewertung der Mitarbeiterunterweisung

Bewertung der Notwendigkeit von Brandschutzhelfern/innen

Bewertung der Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten

Erstellung von Brandschutz-Plänen, Feuerwehr-Laufkarten

Beschreibung der Flächen für die Feuerwehr

Erstellung einer betrieblichen Brandschutzordnung

Auslegung und Nachweis der Mindest-Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung

 

Freischaffender Architekt und Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz sowie Fachbauleiter Brandschutz (TÜV) Dr. Hendrik Elsner Architekt, Uferstrasse 29, 24536 Neumünster, Schleswig-Holstein, Deutschland, Tel: +49 (0) 4321 - 20 31 982, Cel.: +49 (0) 170 - 95 39 480, mail(at)hendrikelsner.de, Listen - Nr. 6044 (Architektenliste der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)

-ZURÜCK-