Architekt Dr. Hendrik Elsner

 

 

 

Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV SÜD)

Uferstrasse 29, 24536 Neumünster, Deutschland

Termine nach Vereinbarung.

Telefon: +49 (0) 4321 - 20 31 982

Mobil: +49 (0) 170 - 95 39 480

Email Adresse: mail(at)hendrikelsner.de

 

Der Brandschutznachweis und das Brandschutzkonzept

Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer regeln die Aspekte des baulichen Brandschutzes. Mit dem sogenannten vorbeugenden Brandschutz wird festgelegt welche Unterlagen, Berechnungen, Dokumente und Nachweise für den Umbau von Bestandsbauten und Neubauten eingereicht werden müssen. Dazu gehören, gemäß Bauvorlagenverordnung, auch die notwendigen Beschreibungen zum baulichen Brandschutz. Diese Angaben sind fast immer anzugeben; egal ob es sich um die Gebäudeklasse 1 - 5 oder Sonderbauten handelt. Es ist demnach für alle Planer grundsätzlich ratsam bereits in der Vorplanungsphase über fundiertes Brandschutzwissen zu verfügen. Falls dies nicht vorliegt oder Unsicherheiten bestehen, stehen wir für die notwendigen Beratungsleistungen zur Verfügung.

Besonders bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss zum Bauantrag ein umfassender Nachweis erstellt werden welcher meistens von einem bestellten Prüfingenieur/in oder vom Prüfer/in des genehmigenden Kreises abgenommen wird wenn der Kreis (Bauaufsichtsbehörde) keinen eigenen Brandschutzbeauftragten hat. Die Aufstellung und Behandlung von Brandschutznachweisen ist in Schleswig-Holstein geregelt im §66 der geltenden Landesbauordnung.

Der Brandschutznachweis bezieht sich auf den Abgleich der Forderungen zum Brandschutz aus der Landesbauordnung. Von einem Brandschutzkonzept spricht man dann, wenn private oder wirtschaftliche Interessen in den Objektschutz einfließen, wie zum Beispiel VDI Richtlinien aber auch wenn die vorgegebenen Schutzziele der LBO sich nicht am Gebäude (Bestand oder historisch) durchsetzen lassen. In diesem Fall entwirft der Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz eine Liste von Kompensationsmaßnahmen für fehlende bauliche Aspekte die dann mit der Bauaufsichtsbehörde, dem/der Prüfer/in und der Feuerwehr abgestimmt werden müssen. Der abgestimmte Brandschutznachweis ist dann Bestandteil der Baugenehmigung. Bei Sonderbauten ist die Einhaltung des Brandschutznachweises Bestandteil von turnusmäßigen Überprüfungen (Brandschauen).

 

Notwendige Aspekte des Brandschutznachweises/konzeptes:

 

Einteilung der zu bewertenden Gebäude in Gebäudeklassen (eventuelle Zuordnung zu Sonderbaurichtlinien)

Bewertung von Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

Bewertung von Abstandsflächen, Abständen von Gebäuden zueinander

Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauteilen

Bewertung von Tragenden Wänden und Stützen

Bewertung von Außenwänden

Bewertung von Trennwänden

Bewertung von Brandwänden

Bewertung von Decken

Bewertung von Dächern

Bewertung des Ersten und zweiten Rettungswegs

Bewertung von Gebäude- und Außentreppen

Bewertung und Festlegung von Notwendigen Treppenräumen

Bewertung und Festlegung von Notwendigen Fluren

Bewertung von Fenstern, Türen und sonstigen Öffnungen

Bewertung von Aufzügen

Bewertung von Leitungsanlagen, Installationsschächten und -kanälen

Bewertung von Lüftungsanlagen

Bewertung von Blitzschutz

Beschreibung der Technischen Gebäudeausrüstung

Bewertung zu Brandmeldeanlagen/Alarmierungsanlagen

Bewertung zu automatischen Löschanlagen

Bewertung der Entrauchung

Bewertung der Sicherheitsbeleuchtung

Bewertung der notwendigen Sicherheitskennzeichnung

Bewertung der notwendigen Sicherheitsstromversorgung

Bewertungung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen

Festlegung der Ausstattung mit Feuerlöschern

Bewertung der notwendigen Mitarbeiterunterweisung

Bewertung der Notwendigkeit von Brandschutzhelfern/innen

Bewertung der Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten

Festlegung zu Plänen, Brandschutzordnungen

Auslegung der Mindest-Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung

Beschreibung der Flächen für die Feuerwehr

 

Freischaffender Architekt und Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV SÜD) Dr. Hendrik Elsner Architekt, Uferstrasse 29, 24536 Neumünster, Schleswig-Holstein, Deutschland, Tel: +49 (0) 4321 - 20 31 982, Cel.: +49 (0) 170 - 95 39 480, mail(at)hendrikelsner.de, Listen - Nr. 6044 (Architektenliste der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)

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