Architekt Dr. Hendrik Elsner
Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV SÜD) Fachbauleiter Brandschutz (TÜV Rheinland) Uferstrasse 29, 24536 Neumünster, Deutschland Termine nach Vereinbarung. Telefon: +49 (0) 4321 - 20 31 982 Mobil: +49 (0) 170 - 95 39 480 Email Adresse: mail(at)hendrikelsner.de
Der Brandschutznachweis und das Brandschutzkonzept Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer regeln die Aspekte des baulichen Brandschutzes. Mit dem sogenannten vorbeugenden Brandschutz wird festgelegt welche Unterlagen, Berechnungen, Dokumente und Nachweise für den Umbau von Bestandsbauten und Neubauten eingereicht werden müssen. Dazu gehören, gemäß Bauvorlagenverordnung, auch die notwendigen Beschreibungen zum baulichen Brandschutz. Diese Angaben sind fast immer anzugeben; egal ob es sich um die Gebäudeklasse 1 - 5 oder Sonderbauten handelt. Es ist demnach für alle Planer grundsätzlich ratsam bereits in der Vorplanungsphase über fundiertes Brandschutzwissen zu verfügen. Falls dies nicht vorliegt oder Unsicherheiten bestehen, stehen wir für die notwendigen Beratungsleistungen zur Verfügung. Besonders bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss zum Bauantrag ein umfassender Nachweis erstellt werden welcher meistens von einem bestellten Prüfingenieur/in oder vom Prüfer/in des genehmigenden Kreises abgenommen wird wenn der Kreis (Bauaufsichtsbehörde) keinen eigenen Brandschutzbeauftragten hat. Die Aufstellung und Behandlung von Brandschutznachweisen ist in Schleswig-Holstein geregelt im §66 der geltenden Landesbauordnung. Der Brandschutznachweis bezieht sich auf den Abgleich der Forderungen zum Brandschutz aus der Landesbauordnung. Von einem Brandschutzkonzept spricht man dann, wenn private oder wirtschaftliche Interessen in den Objektschutz einfließen, wie zum Beispiel VDS Richtlinien aber auch wenn die vorgegebenen Schutzziele der LBO sich nicht am Gebäude (Bestand oder historisch) durchsetzen lassen. In diesem Fall entwirft der Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz eine Liste von Kompensationsmaßnahmen für fehlende bauliche Aspekte die dann mit der Bauaufsichtsbehörde, dem/der Prüfer/in und der Feuerwehr abgestimmt werden müssen. Der abgestimmte Brandschutznachweis ist dann Bestandteil der Baugenehmigung. Bei Sonderbauten ist die Einhaltung des Brandschutznachweises Bestandteil von turnusmäßigen Überprüfungen (Brandschauen).
Notwendige Aspekte des Brandschutznachweises/konzeptes:
Einteilung der zu bewertenden Gebäude in Gebäudeklassen (eventuelle Zuordnung zu Sonderbaurichtlinien) Bewertung von Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken Bewertung von Abstandsflächen, Abständen von Gebäuden zueinander Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauteilen Bewertung von Tragenden Wänden und Stützen Bewertung von Außenwänden Bewertung von Trennwänden Bewertung von Brandwänden Bewertung von Decken Bewertung von Dächern Bewertung des Ersten und zweiten Rettungswegs Bewertung von Gebäude- und Außentreppen Bewertung und Festlegung von Notwendigen Treppenräumen Bewertung und Festlegung von Notwendigen Fluren Bewertung von Fenstern, Türen und sonstigen Öffnungen Bewertung von Aufzügen Bewertung von Leitungsanlagen, Installationsschächten und -kanälen Bewertung von Lüftungsanlagen Bewertung von Blitzschutz Beschreibung der Technischen Gebäudeausrüstung Bewertung zu Brandmeldeanlagen/Alarmierungsanlagen Bewertung zu automatischen Löschanlagen Bewertung der Entrauchung Bewertung der Sicherheitsbeleuchtung Bewertung der notwendigen Sicherheitskennzeichnung Bewertung der notwendigen Sicherheitsstromversorgung Bewertungung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen Festlegung der Ausstattung mit Feuerlöschern Bewertung der notwendigen Mitarbeiterunterweisung Bewertung der Notwendigkeit von Brandschutzhelfern/innen Bewertung der Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten Festlegung zu Plänen, Brandschutzordnungen Auslegung der Mindest-Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung Beschreibung der Flächen für die Feuerwehr
Freischaffender Architekt und Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV SÜD) Dr. Hendrik Elsner Architekt, Uferstrasse 29, 24536 Neumünster, Schleswig-Holstein, Deutschland, Tel: +49 (0) 4321 - 20 31 982, Cel.: +49 (0) 170 - 95 39 480, mail(at)hendrikelsner.de, Listen - Nr. 6044 (Architektenliste der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)
|